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Der Betreiber verpflichtet sich, im Rahmen der Gesetze zu handeln. Dies sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und das Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG). Der Betreiber verpflichtet sich ohne Zustimmung durch den Kunden nur solche Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, die für die Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlich sind. Auch Nutzungs- und Abrechnungsdaten werden nur soweit und solange erhoben, verarbeitet und genutzt, wie es für die Ermöglichung der Nutzung und deren Abrechnung gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
Der Betreiber verpflichtet sich, im Rahmen der Gesetze zu handeln. Dies sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und das Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG). Der Betreiber verpflichtet sich ohne Zustimmung durch den Kunden nur solche Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, die für die Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlich sind. Auch Nutzungs- und Abrechnungsdaten werden nur soweit und solange erhoben, verarbeitet und genutzt, wie es für die Ermöglichung der Nutzung und deren Abrechnung gegenüber dem Kunden erforderlich ist.